Versicherung - Unsere ZEG Plus-Garantie

Informationen zum E-Bike Diebstahl- und Rundumschutz

Unterschied E-Bike – Versicherung zur Hausratversicherung

Immer wieder bekommen wir die Frage gestellt, wieso man überhaupt eine E-Bike Versicherung benötigt, wenn man doch eine Hausratversicherung hat. Hätten Sie zum Beispiel folgendes gewusst? Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur den Diebstahl von Hausrat ab, wobei alles was sich im Haus befindet in dem Augenblick zum Hausrat mitgezählt wird. Bei Einbruchdiebstahl in den Keller ist das dort befindliche E-Bike mit versichert. Geht es um einfachen Diebstahl, das heißt wenn das E-Bike sich nicht im Haus befindet, dann ist dieser zu 99% nicht automatisch mit abgedeckt, sondern muss durch eine Extra-Klausel gegen zusätzliche Prämie vereinbart werden.

Häufig sind auch Nachtzeitklauseln in der Hausratversicherung mit aufgenommen. Das heißt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn dafür zusätzlich Prämie gezahlt wurde. Ein weiterer Unterschied besteht auch darin, dass es im Falle eines Diebstahls nicht reicht, einfach nur eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sondern häufig muss der Versicherungsnehmer z.B. Fundbüros in der Nähe kontaktieren um nachzufragen, ob sein E-Bike dort abgegeben wurde, muss also aktiv suchen.

Hinzu kommt, dass die Hausratversicherung meistens wartet, bis die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat bevor sie Schadenersatz leistet. Das kann dann schon mal schnell 3-6 Wochen dauern. Wird das E-Bike vor Abschluss der Ermittlungen gefunden, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet es so zurückzunehmen wie es gefunden wurde. Evtl. nötige Reparaturkosten werden nicht erstattet. Grundsätzlich ist beim einfachen Diebstahl auch Teilediebstahl und Vandalismus ausgeschlossen.

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